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AutorenbildThomas Edtmeier

HC Strache: Kampf gegen Ungerechtigkeit vs. Bestechlichkeit?

Es läuft einem irgendwie kalt den Rücken runter, wenn man sich das (nicht rechtskräftige) Fehlurteil im Prifkraf-Prozess gegen HC Strache vor Augen führt. Eine ganze Armada an aufgebotenen Zeugen bestätigte mehr oder weniger zweifelsfrei, dass Strache alles andere als bestechlich ist, geschweige denn, sich auch nur in irgendeiner Form persönlich bereichert hätte. Sämtliche im Kontext betrachteten Chat-Protokolle entlasten Strache und belegen die Absurdität dieses Anklagepunktes. Und obwohl klar herausgearbeitet wurde, dass es sich wie auch in vielen anderen Bereichen um einen Kampf Straches gegen Ungerechtigkeiten gehandelt hat, kam Richterin Claudia Moravec-Loidolt auf unergründlichen Umwegen trotzdem zu dem Schluss, der damalige Oppositionschef und Bundesobmann der FPÖ hätte sich für 2.000, - Euro, die 2016 als Spende an die FPÖ gingen und wovon Strache nichts wusste, korrumpieren lassen. Das ist schon eine Form der Justizakrobatik, die einen Paradigmenwechsel in der Österreichischen Rechtsprechung einläutet.



Hier haben einige, die nun in Jubelchören bereits den Abgesang HC Straches feiern, das Ganze aber nicht zu Ende gedacht: Es liegt doch auf der Hand, dass man beispielsweise als Wirtschaftstreibender jene Parteien (eventuell auch finanziell) unterstützt, von denen man sich die programmatische Umsetzung einer Politik erwartet, die beispielsweise die ökonomischen Rahmenbedingungen verbessert. Das soll schon Gesetzeskauf bzw. vice versa Bestechlichkeit sein? Vor diesem Hintergrund müsste man sofort alle Parteispenden verbieten und rückwirkend sämtliche Geldflüsse an alle Parteien genauestens unter die Lupe nehmen. Da hätten einige vor allem bei der ÖVP vermutlich nur bedingt Freude damit. Gleichzeitig müsste man aber auch indirekten Zuwendungen an die Parteien der linken Reichshälfte entsprechend einordnen und monetär bewerten. Nämlich jene, die vom „Öffentlich Rechtlichen“ bzw. Mainstreammedien in Form von wohlwollender und einseitiger Berichterstattung als Wahlhilfe und zu Gunsten der linksgerichteten Parteien erfolgen.


Es bleibt also abzuwarten, ob das Oberlandesgericht, das nach der voll umfänglichen Berufung die nächste Instanz bildet, dem rhetorischen Kunstturnen der Erstrichterin folgt oder zu dem einzig richtigen Schluss kommt, dass man um eine vollkommen zusammenhangslose 2.000, - Euro Spende an eine Oppositionspartei in Österreich kein Gesetz – und schon gar nicht von einem Politiker vom tadellosen Format eines HC Strache – kaufen kann. Alles andere wäre weltfremd und absurd.


Edtmeier Ende!

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