Am 13. März detonierte in Österreich eine Justizbombe. Peter Westenthaler muss zumindest vier Monate „absitzen“, bevor er überhaupt einen Antrag auf Fußfessel stellen kann. Und das, obwohl die gesamte Faktenlage (nach wie vor) für Westenthalers Unschuld spricht.
Der durchaus streitbare Ex-Politiker hatte sich im Laufe seiner Karriere mit vielen angelegt und sich nicht unbedingt eine Vielzahl an Freunden geschaffen. Jedoch: Politische Ausrichtung, persönliche Sichtweise und schon gar nicht Sympathie können rechtsstaatliche Kategorien sein, die die Basis für eine Verurteilung darstellen.
Wir erinnern uns: Wegen des Verdachts der missbräuchlichen Verwendung einer Förderung der Österreichischen Fußballbundesliga aus dem Jahr 2004 kam es zum Prozess, der maßgeblich von einer wildgewordenen und höchst aggressiven (Ober-)Staatsanwältin Schreiber, die Westenthaler als betrügerischen Schwerverbrecher abstempeln wollte, geprägt war. Der damalige Richter Wolfgang Etl sah das komplett anders. Und so kam es zu einem glatten Freispruch. Nicht „in dubio pro reo“ – nein, zu einem glasklaren Freispruch, der über jeden Zweifel erhaben war. Man kam zu dem Schluss, in der Causa Bundesliga sei die Fördermillion "den Vereinen tatsächlich zur Gänze zugekommen". Sie hätten folglich "ganz im Sinne des Förderzwecks" von dem Geld profitiert. Von Betrug könne keine Rede sein.
Doch dann kam es ganz dick: Wut-Anklägerin Schreiber legte Nichtigkeitsbeschwerde ein und der OGH hob das Urteil aus formellen Gründen auf. Argumentiert wurde dies mit einer „nicht ausreichenden Begründung“ beim Ersturteil.
Im zweiten Prozess ab Herbst 2016 muss man fast davon sprechen, dass Anklägerin Barbara Schreiber nun mit Richterin Marion Hohenecker eine Schwester im Geiste zur Seite gestellt wurde. Augenscheinliches gemeinsames Ziel: Westenthaler muss verurteilt werden. Und auf Basis dieses Gesinnungsfahrplans kam es tatsächlich zu einem komplett anderen Verfahren. Sämtliche (!) Entlastungszeugen, die Westenthaler beantragte, wurden von Richterin Hohenecker abgelehnt. Es gab keinerlei neue Erkenntnisse, Vorwürfe oder Fakten, die ein Abweichen vom Ersturteil rechtfertigen würden. Und so kam es, wie es das Gespann Schreiber-Hohenecker geplant hatte: Westenthaler wurde mehr oder weniger als Schwerverbrecher zu zweieinhalb Jahren Haft und ohne die Möglichkeit auf Fußfesseln verurteilt. Ein Schlag in die Magengrube ist dagegen eine wohltuende Erfahrung. Und dennoch kämpfte Peter Westenthaler weiter – jedenfalls bis am Oberlandesgericht in Wien am 13. März 2018 die letzte Verhandlung zu Ende ging. Und hier gab es die nächste Hammerentscheidung – oder besser das nächste Skandalurteil. Westenthaler geht mindestens vier Monate „sitzen“. Chance auf Fußfessel, wie es eigentlich vorgesehen wäre – Fehlanzeige.
Ein offensichtlich Unschuldiger muss also ins Gefängnis. Es reicht anscheinend nicht, einen durchaus nicht überall beliebten politischen Querdenker mundtot zu machen und ihn seiner Existenz zu berauben. Nein, man entzieht ihm auch noch das vielleicht höchste Gut unserer Gesellschaft – die Freiheit. Wie bereits eingangs formuliert: Politische Ausrichtung, persönliche Sichtweise und schon gar nicht Sympathie können rechtsstaatliche Kategorien sein, die die Basis für eine Verurteilung darstellen. Was der Antrieb und die Hintergründe dieses Urteils, das fassungslos macht, waren, kann sich jeder halbwegs denkende Mensch selbst ausmalen. Und auch, was dieser Wahnwitz mit dem Vertrauen in unser Rechtssystem anstellt.
Herr Justizminister, Josef Moser, Sie wären jetzt am Zug!
Tom Edtmeier